Teleratgeber “Musik und Garten”
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Wenn man sich ein neues oder gebrauchtes Auto kauft, stellt sich nach Unterzeichnung des Kaufvertrags die Frage welche Versicherung man für das Fahrzeug auswählt. Klar ist dass man ein Auto nicht ohne geltende Haftpflichtversicherung bei der Behörde anmelden kann. Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls zahlt diese jedoch nur für die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners. Für die Reparatur des eigenen Autos muss man selbst aufkommen. Anders verhält ich die Situation bei einer Kaskoversicherung, die auch diese Kosten übernimmt. Je neuer und wertvoller ein Auto ist, umso eher lohnt sich der Abschluss einer Kaskovariante.